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Über 10 Jahre Erfahrung in der Pflegevermittlung

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Kosten der Pflege zu Hause

Die Kosten für die Pflege zu Hause mit einer erfahrenen Betreuungskraft aus Osteuropa, die gut Deutsch spricht, beginnen bei uns bei ca. 2.700 € inklusive Reisekosten im Monat. Kost und Logis sind für die Betreuungskraft frei und vom Kunden zu stellen. Vom Rechnungsbetrag können Sie gedanklich die Zuschüsse für Pflegegeld, Verhinderungspflege, 50 % Kurzzeitpflege und die Steuerersparnis absetzen. Voraussetzung für die Realisierung einer häuslichen Pflege ist, dass ein abschließbares Zimmer mit Fenster für die Pflegekraft vorhanden ist. Je nach Partnerunternehmen fallen ca. neun Feiertagszuschläge im Jahr an. Die Höhe des Feiertagszuschlags wird im Dienstleistungsvertrag festgelegt und entspricht in der Regel einem Tagessatz. Es entstehen Ihnen für die häusliche Pflege keine weiteren Kosten. Alle Kosten für die Personalgewinnung bis zu Marketing und Beratung sind in diesem Preis bereits enthalten. Sie haben bei allen Partnerunternehmen ein tägliches Kündigungsrecht mit 14-tägiger Kündigungsfrist. Bei Versterben des Leistungsnehmers endet der Vertrag je nach Partnerunternehmen nach 3 bis 7 Tagen automatisch.

Pflege zu Hause – Abrechnung

Für die Pflege zu Hause erhalten Sie am Monatsende eine Rechnung direkt vom jeweiligen Partnerunternehmen. Die Abrechnung erfolgt immer tagesgenau entsprechend dem im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Tagessatz. Es handelt sich um eine offizielle Rechnung, die Sie bei der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einreichen können. Die Rechnung für die Pflege zu Hause können Sie auch bei der Pflegeversicherung bei der Beantragung der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einreichen.

Krankenversicherung

Alle Pflegekräfte sind bei unseren Partnerunternehmen sozialversicherungspflichtig angestellt. Sie haben eine in Deutschland gültige Krankenversicherung und können im Notfall sofort medizinisch versorgt werden. Die Krankenversicherung ist im Krankenhaus, Notarzt oder Allgemeinmedizinir anerkannt. Der behandelnde Arzt kann über die AOK direkt mit der Krankenversicherung im Herkunftsland abrechnen. Eine Beschränkung auf bestimmte Vertragsärzte oder spezifische Notfallleistungen besteht nicht. Des Weiteren verfügen immer mehr der Bertreuungskräfte eine deutsche Krankenversicherung.

Legale Pflege zu Hause

Wir arbeiten 100 % legal nach dem Entsendemodell. Alle Betreuungskräfte sind bei unseren Partnerunternehmen im jeweiligen Herkunftsland sozialversicherungspflichtig angestellt. Im Dienstleistungsvertrag wird Ihnen vom Partnerunternehmen mit persönlicher Unterschrift bestätigt, dass alle in Deutschland und im Herkunftsland einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden. Für alle Betreuungskräfte für die Pflege zu Hause wird die A1 Bescheinigung beantragt um die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachzuweisen. Immer mehr der Betreuungskräfte haben eine deutsche Krankenversicherung und sind in Deutschland sozialversichert. Die Adrina GmbH wurde bereits vom Zoll auf Schwarzarbeit geprüft. Hierbei wurden die Dienstleistungsverträge und Kooperationsverträge vom Zoll geprüft. Es gab weder bei der Adrina GmbH noch bei unseren Partnerunternehmen Beanstandungen.

Mindestlohn bei der Pflege zu Hause

Seit Januar 2015 ist der Mindestlohn auch für die Pflege zu Hause mit Pflegekräften aus Osteuropa einschlägig. Der Mindestlohn ist dabei entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Alle unsere Partnerunternehmen haben sich zur Einhaltung des Mindestlohnes verpflichtet. Besonders wichtig ist uns eine gute Bezahlung der Pflegekräfte. Nur mit gut bezahlten Pflegekräften ist eine zuverlässige und qualifizierte Pflege zu Hause dauerhaft möglich. Deshalb verdienen die Pflegekräfte bei unseren Partnerunternehmen je nach Deutschkenntnissen und Berufserfahrung je nach Fall 1.500 € Netto und mehr im Monat. Des Weiteren werden die Fahrtkosten erstattet. Dies würde in Deutschland bei Steuerklasse I einem Bruttogehalt von ca. 2.166 € entsprechen. Da der Arbeitgeber in Deutschland für seine Arbeitnehmer einen Teil der Sozialabgaben trägt, läge die Arbeitgeber Belastung in Deutschland bei ca. 2.590 € im Monat. Aufgrund der abweichenden nationalen Gesetzgebungen in den Herkunftsländern können die Partnerunternehmen aus Osteuropa die Seniorenbetreuung wesentlich günstiger anbieten.

Finanzierung der Pflege zu Hause

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird von der Pflegeversicherung gewährt. Um Pflegegeld zu erhalten müssen Sie dies bei Ihrer Pflegekasse beantragen. In welcher Höhe Sie Pflegegeld bekommen, hängt vom Pflegegrad ab. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad.
Pflegegrad 1 =     0 € Pflegegeld;
Pflegegrad 2 = 316 € Pflegegeld;
Pflegegrad 3 = 545 € Pflegegeld;
Pflegegrad 4 = 728 € Pflegegeld;
Pflegegrad 5 = 901 € Pflegegeld.

Steuervorteil

Die Kosten für die Pflege zu Hause sind grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung abzugsfähig. Als haushaltsnahe Dienstleistungen können von einem Maximalbetrag von 20.000 € im Jahr 20 %, also bis zu 4.000 € direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für die 24 Stunden Pflege auch als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass wir aus rechtlichen Gründen keine Steuerberatung durchführen dürfen. Bitte besprechen Sie die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit mit Ihrem Steuerberater.

Verhinderungspflege

Bei Vorliegen der Pflegegrade 2 bis 5 kann einmal pro Jahr Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Pflegekasse bezahlt für die Verhinderungspflege bis zu 1.612 € pro Jahr zusätzlich zum Pflegegeld.

Kurzzeitpflege

Seit Januar 2015 können zusätzlich zur Verhinderungspflege 50 % des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege von der Pflegeversicherung bezahlt werden. Das sind 806 € zusätzlich zum Pflegegeld pro Jahr.

Bayerisches Landespflegegeld

Das Bayerische Landespflegegesetz (BayLPfLGG) ist zum 01.05.2018 in Kraft getreten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Bayern haben, können Landespflegegeld beantragen. Das Landespflegegeld ist als staatliche Fürsorgeleistung eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Die Höhe des Landespflegegeldes beträgt 1.000 € pro Jahr. Den Antrag und weiterführende Informationen zum Landespflegegeld finden Sie hier.

Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 haben  Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €/monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung Pflegender Angehöriger. Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag können Sie z. B. eine stundenweise Betreuung der Angehörigen realisieren. In dieser Zeit kann die Betreuungskraft aus Osteuropa dann zum Beispiel frei haben.

Weiterführende Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie hier.

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