Immer da, wenn es zählt

24 Stunden Betreuung
– zuverlässig, kompetent, menschlich –

Immer da, wenn es zählt

24 Stunden Betreuung
– zuverlässig, kompetent, menschlich –

Pflege zu Hause statt Pflegeheim
Familie in der Pflege
100% Legale 24 Stunden Pflege
24 Stunden Pflege mit Datensicherheit
Legale 24 Stunden Betreuung

Kosten der 24-Stunden-Betreuung

Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung hängen von mehreren individuellen Faktoren ab. Jede Pflegesituation ist unterschiedlich – deshalb erstellen wir keine Pauschalangebote, sondern ein transparentes und faires Preisangebot, das exakt auf Ihren Bedarf abgestimmt ist.

Wenn Sie uns den ausgefüllten Fragebogen zur 24-Stunden-Betreuung zusenden, erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit ein konkretes Angebot.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine hochwertige und zuverlässige 24-Stunden-Betreuung zu einem fairen Preis anzubieten.


Warum Qualität in der 24-Stunden-Betreuung ihren Preis hat

Eine gute 24-Stunden-Betreuung ist nur möglich, wenn die Betreuungskräfte fair bezahlt werden. Motivation, Zuverlässigkeit und Engagement beginnen bereits vor dem ersten Einsatztag.

Unsere Betreuungskräfte reisen komfortabel mit einem Minibus direkt bis vor Ihre Haustür an. Während der gemeinsamen Anreise tauschen sie sich über Einsatzorte, Arbeitsbedingungen und Vergütung aus.

Stellen Sie sich vor, Ihre Betreuungskraft wäre diejenige im Bus, die am schlechtesten bezahlt wird. Die Motivation wäre von Beginn an gering – und genau das möchten wir vermeiden.
Deshalb legen wir großen Wert auf eine ausgewogene Balance zwischen Kosten und Leistung – zum Vorteil aller Beteiligten.


Was ist in den Kosten der 24-Stunden-Betreuung enthalten?

Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Faire Vergütung der Betreuungskraft

  • Sozialleistungen und Abgaben

  • Organisation und Betreuung durch unser erfahrenes Partnerunternehmen

  • Koordination, Kundenservice und laufende Betreuung durch uns

  • Marketing- und Verwaltungsaufwand

  • Sichere An- und Abreise der Betreuungskräfte

Sie erhalten bei uns keine versteckten Kosten, sondern volle Transparenz und Planungssicherheit.


Ihr Vorteil mit unserer 24-Stunden-Betreuung

  • Individuelles Angebot statt Pauschalpreis

  • Faire Bezahlung der Betreuungskräfte

  • Hohe Qualität und langfristige Zufriedenheit

  • Persönliche Beratung und Betreuung

  • Rechtssichere und transparente Kostenstruktur


👉 Fordern Sie jetzt Ihr persönliches Angebot zur 24-Stunden-Betreuung an – wir beraten Sie gerne unverbindlich.

Einige Einflussfaktoren auf eine 24 Stunden Betreuung

Mindestlohn

Mobilität

Deutschkenntnisse

Anzahl der Personen im Haushalt

Krankheitsbild

Demenz

Nachteinsätze

Berufserfahrung

Führerschein

Inkontinenzversorgung

Anzahl der zu betreuenden Personen

Wohnsituation

Beispielrechnung 24 Stunden Pflege
Pflegegrad 3

Unser Moto: Hohe Qualität zum guten Preis.
Persönliche Betreuung, die Vertrauen wachsen lässt

Geringe Deutschkenntnisse

Eigenanteil ab ca.
1.311 €/Monat

  • ab 2.580 € Grundpreis

  • – 599,00 € Pflegegeld*

  • – 295.92 € Entlastungsbudget*

  • – 333,00 € Steuerförderung*

  • – 41,67 € Landespflegegeld*

Mittlere Deutschkenntnisse

Eigenanteil ab ca.
1.511 €/Monat

  • ab 2.780 € Grundpreis

  • – 599,00 € Pflegegeld*

  • – 295.92 € Entlastungsbudget*

  • – 333,00 € Steuerförderung*

  • – 41,67 € Landespflegegeld*

Gute Deutschkenntnisse

Eigenanteil ab ca.
1.711 €/Monat

  • ab 2.980 € Grundpreis

  • – 599,00 € Pflegegeld*

  • – 295.92 € Entlastungsbudget*

  • – 333,00 € Steuerförderung*

  • – 41,67 € Landespflegegeld*

Kein zusätzliches Vermittlungs- oder Beratungshonorar

Zzgl. Reisekosten in Höhe von ca. 120 € – 150 € je Fahrt, ggf. Feiertagszuschläge.

* Die Beispielrechnung geht von Pflegegrad 3 aus. Die höhe Ihres Pflegegrades kann hiervon abweichen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach Ihrem persönlichen Pflegegrad. Das Pflegegeld steht Ihnen gemäß SGB XI zu, es kann zu Reduzierung des Pflegegelds kommen, etwa durch Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen oder Kombination von Geldleistung und Sachleistung.

* Das Jahresbudgets von 3.539 € setzt voraus, dass die Voraussetzungen gemäß § 42a SGB XI erfüllt sind.

* Die 24 Stunden Betreuung kann die Steuerlast um bis zu 4.000 € pro Jahr senken, da sie als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a EStG steuerlich absetzbar ist. Für weitere Informationen nehmen Sie hierzu Kontakt zu Ihrem Steuerberater auf.

* Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Bayern haben, können Landespflegegeld beantragen. Die Höhe des Landespflegegeldes beträgt ab 01.01.2026 pro Jahr 500 €.

Finanzierung der Pflege zu Hause

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird von der Pflegeversicherung gewährt. Um Pflegegeld zu erhalten müssen Sie dies bei Ihrer Pflegekasse beantragen. In welcher Höhe Sie Pflegegeld bekommen, hängt vom Pflegegrad ab. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad.

Pflegegrad 1 =     0 € Pflegegeld;
Pflegegrad 2 = 347 € Pflegegeld;
Pflegegrad 3 = 599 € Pflegegeld;
Pflegegrad 4 = 800 € Pflegegeld;
Pflegegrad 5 = 990 € Pflegegeld.

Steuervorteil

Die Kosten für die Pflege zu Hause sind grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung abzugsfähig. Als haushaltsnahe Dienstleistungen können von einem Maximalbetrag von 20.000 € im Jahr 20 %, also bis zu 4.000 € direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für die 24 Stunden Pflege auch als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass wir aus rechtlichen Gründen keine Steuerberatung durchführen dürfen. Bitte besprechen Sie die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit mit Ihrem Steuerberater.

Jahresbudget bis zu 3.539 €

Wenn Sie die Voraussetzungen des § 42 a SGB XI erfüllen können Sie das Jahresbudget von bis zu 3.539 € bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen.

Bayerisches Landespflegegeld

Das Bayerische Landespflegegesetz (BayLPfLGG) ist zum 01.05.2018 in Kraft getreten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Bayern haben, können Landespflegegeld beantragen. Das Landespflegegeld ist als staatliche Fürsorgeleistung eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Die Höhe des Landespflegegeldes beträgt ab 01.01.2026 pro Jahr 500 €. Den Antrag und weiterführende Informationen zum Landespflegegeld finden Sie hier.

Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 haben  Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 €/monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung Pflegender Angehöriger. Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag können Sie z. B. eine stundenweise Betreuung der Angehörigen realisieren. In dieser Zeit kann die Betreuungskraft aus Osteuropa dann zum Beispiel frei haben.

Weiterführende Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie hier.

Pflege zu Hause – Abrechnung

Für die Pflege zu Hause erhalten Sie am Monatsende eine Rechnung direkt vom jeweiligen Partnerunternehmen. Die Abrechnung erfolgt immer tagesgenau entsprechend dem im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Tagessatz. Es handelt sich um eine offizielle Rechnung, die Sie bei der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einreichen können.

Legale Pflege zu Hause

Wir arbeiten 100 % legal nach dem Entsendemodell. Alle Betreuungskräfte sind bei unseren Partnerunternehmen im jeweiligen Herkunftsland sozialversicherungspflichtig angestellt. Im Dienstleistungsvertrag wird Ihnen vom Partnerunternehmen mit persönlicher Unterschrift bestätigt, dass alle in Deutschland und im Herkunftsland einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden. Für alle Betreuungskräfte für die Pflege zu Hause wird die A1 Bescheinigung beantragt um die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachzuweisen. Immer mehr der Betreuungskräfte haben eine deutsche Krankenversicherung und sind in Deutschland sozialversichert. Die Adrina GmbH wurde bereits vom Zoll auf Schwarzarbeit geprüft. Hierbei wurden die Dienstleistungsverträge und Kooperationsverträge vom Zoll geprüft. Es gab weder bei der Adrina GmbH noch bei unseren Partnerunternehmen Beanstandungen.

Krankenversicherung

Alle Pflegekräfte sind bei unseren Partnerunternehmen sozialversicherungspflichtig angestellt. Sie haben eine in Deutschland gültige Krankenversicherung und können im Notfall sofort medizinisch versorgt werden. Die Krankenversicherung ist im Krankenhaus, Notarzt oder Allgemeinmedizinir anerkannt. Der behandelnde Arzt kann über die AOK direkt mit der Krankenversicherung im Herkunftsland abrechnen. Eine Beschränkung auf bestimmte Vertragsärzte oder spezifische Notfallleistungen besteht nicht. Des Weiteren verfügen immer mehr der Bertreuungskräfte eine deutsche Krankenversicherung.

Mindestlohn bei der Pflege zu Hause

Seit Januar 2015 ist der Mindestlohn auch für die Pflege zu Hause mit Pflegekräften aus Osteuropa einschlägig. Der Mindestlohn ist dabei entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Alle unsere Partnerunternehmen haben sich zur Einhaltung des Mindestlohnes verpflichtet. Besonders wichtig ist uns eine gute Bezahlung der Pflegekräfte. Nur mit gut bezahlten Pflegekräften ist eine zuverlässige und qualifizierte Pflege zu Hause dauerhaft möglich. Deshalb verdienen die Pflegekräfte bei unseren Partnerunternehmen je nach Deutschkenntnissen und Berufserfahrung je nach Fall 1.500 € Netto und mehr im Monat. Des Weiteren werden die Fahrtkosten erstattet. Dies würde in Deutschland bei Steuerklasse I einem Bruttogehalt von ca. 2.166 € entsprechen. Da der Arbeitgeber in Deutschland für seine Arbeitnehmer einen Teil der Sozialabgaben trägt, läge die Arbeitgeber Belastung in Deutschland bei ca. 2.590 € im Monat. Aufgrund der abweichenden nationalen Gesetzgebungen in den Herkunftsländern können die Partnerunternehmen aus Osteuropa die Seniorenbetreuung wesentlich günstiger anbieten.

Adrina GmbH Geschäftsführer

Rüdiger Scholl
Dipl. Betriebswirt (FH)
Geschäftsführender Gesellschafter

Kostenlose und unverbindliche Beratung

Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche telefonische Beratung rund um die 24-Stunden-Pflege an. Mit über 13 Jahren Erfahrung in der Pflegevermittlung nehmen wir uns Zeit, Ihren individuellen Fall, Ihre Bedürfnisse und Ihren konkreten Unterstützungsbedarf zu verstehen.

Im Anschluss erhalten Sie ein unverbindliches und kostenfreies Angebot – transparent und klar:
Welche Betreuungskraft verfügbar ist, ab wann die Betreuung starten kann und welche Kosten entstehen.

Sie entscheiden in Ruhe.
Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu unterstützen und auf Ihren Anruf.

Pflege zu Hause statt Pflegeheim
Familie in der Pflege
100% Legale 24 Stunden Pflege
24 Stunden Pflege mit Datensicherheit
Legale 24 Stunden Betreuung