Immer da, wenn es zählt

24 Stunden Betreuung
– zuverlässig, kompetent, menschlich –

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24 Stunden Betreuung
– zuverlässig, kompetent, menschlich –

Pflege zu Hause statt Pflegeheim
Familie in der Pflege
100% Legale 24 Stunden Pflege
24 Stunden Pflege mit Datensicherheit
Legale 24 Stunden Betreuung

24-Stunden-Pflege zu Hause – Kosten, Leistungen & legale Betreuung

Transparente Kosten für die 24-Stunden-Pflege zu Hause

Die Kosten einer 24-Stunden-Pflege hängen immer von der individuellen Betreuungssituation ab. Pflegebedarf, Mobilität, Demenz, Deutschkenntnisse der Betreuungskraft und der gewünschte Umfang der Seniorenbetreuung zu Hause beeinflussen den Preis der 24-Stunden-Betreuung.

Damit Sie genau die Unterstützung erhalten, die zu Ihrer Situation passt, erstellen wir individuelle und transparente Angebote für die 24-Stunden-Pflege zu Hause – ohne versteckte Kosten.

Seit über 13 Jahren unterstützen wir Familien mit legaler 24-Stunden-Pflege und persönlicher Seniorenbetreuung zu Hause.

0881 – 122 304 38

Jetzt persönliches Angebot zur 24-Stunden-Pflege anfordern


Was kostet eine 24-Stunden-Pflege?

Die monatlichen Kosten einer 24-Stunden-Pflegekraft richten sich nach mehreren Faktoren. Jede Betreuungssituation ist unterschiedlich und wird individuell bewertet.

Einflussfaktoren auf die Kosten der 24-Stunden-Pflege

Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung werden unter anderem beeinflusst durch:

  • Pflegegrad des Seniors
  • Mobilität und Unterstützungsbedarf
  • Demenz oder Alzheimer
  • Nachtpflege und Nachteinsätze
  • Inkontinenzversorgung
  • Deutschkenntnisse der Betreuungskraft
  • Berufserfahrung der Pflegekraft
  • Anzahl der zu betreuenden Personen
  • Wohnsituation im Haushalt
  • gewünschte Zusatzqualifikationen

Je höher der Betreuungsaufwand in der 24-Stunden-Pflege, desto höher sind in der Regel die monatlichen Kosten.


Warum gute 24-Stunden-Pflege ihren Preis hat

Eine hochwertige und zuverlässige 24-Stunden-Pflege zu Hause ist nur mit fair bezahlten Betreuungskräften möglich.

Faire Bezahlung für bessere Betreuung

Wir legen großen Wert auf:

  • faire Vergütung der Pflegekräfte
  • legale Beschäftigung
  • soziale Absicherung
  • gute Arbeitsbedingungen
  • langfristige Zusammenarbeit

Nur motivierte und zufriedene Betreuungskräfte können eine zuverlässige Seniorenbetreuung zu Hause gewährleisten.

Unsere Betreuungskräfte reisen sicher und komfortabel direkt bis vor Ihre Haustür an. Faire Arbeitsbedingungen und eine gute Organisation sorgen für stabile Betreuungssituationen und weniger Personalwechsel.


Was ist in den Kosten der 24-Stunden-Pflege enthalten?

Die Kosten der 24-Stunden-Pflege umfassen deutlich mehr als die reine Vergütung der Betreuungskraft.

Leistungen der 24-Stunden-Betreuung

In den Kosten enthalten sind:

  • Vergütung der 24-Stunden-Pflegekraft
  • Sozialabgaben und Versicherungen
  • Organisation durch das Partnerunternehmen
  • Kundenservice und Betreuung
  • Koordination der Seniorenbetreuung
  • An- und Abreise der Betreuungskräfte
  • persönliche Beratung zur 24-Stunden-Pflege

Sie erhalten eine transparente und rechtssichere Kostenstruktur ohne versteckte Gebühren.

Kosten der 24 Stunden Pflege
Beispiel: Pflegegrad 3

Unser Moto: Hohe Qualität zum guten Preis.
Persönliche Betreuung, die Vertrauen wachsen lässt

Geringe Deutschkenntnisse

Eigenanteil ab ca.
1.311 €/Monat

  • ab 2.580 € Grundpreis

  • – 599,00 € Pflegegeld*

  • – 295.92 € Entlastungsbudget*

  • – 333,00 € Steuerförderung*

  • – 41,67 € Landespflegegeld*

Mittlere Deutschkenntnisse

Eigenanteil ab ca.
1.511 €/Monat

  • ab 2.780 € Grundpreis

  • – 599,00 € Pflegegeld*

  • – 295.92 € Entlastungsbudget*

  • – 333,00 € Steuerförderung*

  • – 41,67 € Landespflegegeld*

Gute Deutschkenntnisse

Eigenanteil ab ca.
1.711 €/Monat

  • ab 2.980 € Grundpreis

  • – 599,00 € Pflegegeld*

  • – 295.92 € Entlastungsbudget*

  • – 333,00 € Steuerförderung*

  • – 41,67 € Landespflegegeld*

Kein zusätzliches Vermittlungs- oder Beratungshonorar

Zzgl. Reisekosten in Höhe von ca. 120 € – 150 € je Fahrt, ggf. Feiertagszuschläge.

* Die Beispielrechnung geht von Pflegegrad 3 aus. Die höhe Ihres Pflegegrades kann hiervon abweichen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach Ihrem persönlichen Pflegegrad. Das Pflegegeld steht Ihnen gemäß SGB XI zu, es kann zu Reduzierung des Pflegegelds kommen, etwa durch Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen oder Kombination von Geldleistung und Sachleistung.

* Das Jahresbudgets von 3.539 € setzt voraus, dass die Voraussetzungen gemäß § 42a SGB XI erfüllt sind.

* Die 24 Stunden Betreuung kann die Steuerlast um bis zu 4.000 € pro Jahr senken, da sie als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a EStG steuerlich absetzbar ist. Für weitere Informationen nehmen Sie hierzu Kontakt zu Ihrem Steuerberater auf.

* Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Bayern haben, können Landespflegegeld beantragen. Die Höhe des Landespflegegeldes beträgt ab 01.01.2026 pro Jahr 500 €.

Finanzierung der Seniorenbetreuung zu Hause

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird von der Pflegeversicherung gewährt. Um Pflegegeld zu erhalten müssen Sie dies bei Ihrer Pflegekasse beantragen. In welcher Höhe Sie Pflegegeld bekommen, hängt vom Pflegegrad ab. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad.

Pflegegrad 1 =     0 € Pflegegeld;
Pflegegrad 2 = 347 € Pflegegeld;
Pflegegrad 3 = 599 € Pflegegeld;
Pflegegrad 4 = 800 € Pflegegeld;
Pflegegrad 5 = 990 € Pflegegeld.

Steuervorteil

Die Kosten für die Pflege zu Hause sind grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung abzugsfähig. Als haushaltsnahe Dienstleistungen können von einem Maximalbetrag von 20.000 € im Jahr 20 %, also bis zu 4.000 € direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für die 24 Stunden Pflege auch als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass wir aus rechtlichen Gründen keine Steuerberatung durchführen dürfen. Bitte besprechen Sie die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit mit Ihrem Steuerberater.

Jahresbudget bis zu 3.539 €

Wenn Sie die Voraussetzungen des § 42 a SGB XI erfüllen können Sie das Jahresbudget von bis zu 3.539 € bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen.

Bayerisches Landespflegegeld

Das Bayerische Landespflegegesetz (BayLPfLGG) ist zum 01.05.2018 in Kraft getreten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Bayern haben, können Landespflegegeld beantragen. Das Landespflegegeld ist als staatliche Fürsorgeleistung eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Die Höhe des Landespflegegeldes beträgt ab 01.01.2026 pro Jahr 500 €. Den Antrag und weiterführende Informationen zum Landespflegegeld finden Sie hier.

Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 haben  Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 €/monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung Pflegender Angehöriger. Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag können Sie z. B. eine stundenweise Betreuung der Angehörigen realisieren. In dieser Zeit kann die Betreuungskraft aus Osteuropa dann zum Beispiel frei haben.

Weiterführende Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie hier.

Pflege zu Hause – Abrechnung

Für die Pflege zu Hause erhalten Sie am Monatsende eine Rechnung direkt vom jeweiligen Partnerunternehmen. Die Abrechnung erfolgt immer tagesgenau entsprechend dem im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Tagessatz. Es handelt sich um eine offizielle Rechnung, die Sie bei der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einreichen können.

Legale Pflege zu Hause

Wir arbeiten 100 % legal nach dem Entsendemodell. Alle Betreuungskräfte sind bei unseren Partnerunternehmen im jeweiligen Herkunftsland sozialversicherungspflichtig angestellt. Im Dienstleistungsvertrag wird Ihnen vom Partnerunternehmen mit persönlicher Unterschrift bestätigt, dass alle in Deutschland und im Herkunftsland einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden. Für alle Betreuungskräfte für die Pflege zu Hause wird die A1 Bescheinigung beantragt um die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachzuweisen. Immer mehr der Betreuungskräfte haben eine deutsche Krankenversicherung und sind in Deutschland sozialversichert. Die Adrina GmbH wurde bereits vom Zoll auf Schwarzarbeit geprüft. Hierbei wurden die Dienstleistungsverträge und Kooperationsverträge vom Zoll geprüft. Es gab weder bei der Adrina GmbH noch bei unseren Partnerunternehmen Beanstandungen.

Krankenversicherung

Alle Pflegekräfte sind bei unseren Partnerunternehmen sozialversicherungspflichtig angestellt. Sie haben eine in Deutschland gültige Krankenversicherung und können im Notfall sofort medizinisch versorgt werden. Die Krankenversicherung ist im Krankenhaus, Notarzt oder Allgemeinmedizinir anerkannt. Der behandelnde Arzt kann über die AOK direkt mit der Krankenversicherung im Herkunftsland abrechnen. Eine Beschränkung auf bestimmte Vertragsärzte oder spezifische Notfallleistungen besteht nicht. Des Weiteren verfügen immer mehr der Bertreuungskräfte eine deutsche Krankenversicherung.

Mindestlohn bei der Pflege zu Hause

Seit Januar 2015 ist der Mindestlohn auch für die Pflege zu Hause mit Pflegekräften aus Osteuropa einschlägig. Der Mindestlohn ist dabei entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Alle unsere Partnerunternehmen haben sich zur Einhaltung des Mindestlohnes verpflichtet. Besonders wichtig ist uns eine gute Bezahlung der Pflegekräfte. Nur mit gut bezahlten Pflegekräften ist eine zuverlässige und qualifizierte Pflege zu Hause dauerhaft möglich. Deshalb verdienen die Pflegekräfte bei unseren Partnerunternehmen je nach Deutschkenntnissen und Berufserfahrung je nach Fall 1.500 € Netto und mehr im Monat. Des Weiteren werden die Fahrtkosten erstattet. Dies würde in Deutschland bei Steuerklasse I einem Bruttogehalt von ca. 2.166 € entsprechen. Da der Arbeitgeber in Deutschland für seine Arbeitnehmer einen Teil der Sozialabgaben trägt, läge die Arbeitgeber Belastung in Deutschland bei ca. 2.590 € im Monat. Aufgrund der abweichenden nationalen Gesetzgebungen in den Herkunftsländern können die Partnerunternehmen aus Osteuropa die Seniorenbetreuung wesentlich günstiger anbieten.

Adrina GmbH Geschäftsführer

Rüdiger Scholl
Dipl. Betriebswirt (FH)
Geschäftsführender Gesellschafter

Kostenlose und unverbindliche Beratung

Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche telefonische Beratung rund um die 24-Stunden-Pflege an. Mit über 13 Jahren Erfahrung in der Pflegevermittlung nehmen wir uns Zeit, Ihren individuellen Fall, Ihre Bedürfnisse und Ihren konkreten Unterstützungsbedarf zu verstehen.

Im Anschluss erhalten Sie ein unverbindliches und kostenfreies Angebot – transparent und klar:
Welche Betreuungskraft verfügbar ist, ab wann die Betreuung starten kann und welche Kosten entstehen.

Sie entscheiden in Ruhe.
Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu unterstützen und auf Ihren Anruf.

Warum Familien sich für unsere 24-Stunden-Pflege entscheiden

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • legale 24-Stunden-Pflege
  • transparente Kostenstruktur
  • individuelle Angebote
  • erfahrene Betreuungskräfte aus Osteuropa
  • persönliche Ansprechpartner
  • über 13 Jahre Erfahrung
  • schnelle Vermittlung
  • zuverlässige Seniorenbetreuung zu Hause

Kostenlose Beratung zur 24-Stunden-Pflege

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich rund um die Kosten und Organisation der 24-Stunden-Pflege zu Hause.

Gemeinsam besprechen wir:

  • Ihren individuellen Pflegebedarf
  • mögliche Zuschüsse
  • die voraussichtlichen Kosten
  • passende Betreuungskräfte
  • den möglichen Starttermin

0881 – 122 304 38

Jetzt unverbindliches Angebot zur 24-Stunden-Pflege erhalten

Vertrauen Sie auf über 13 Jahre Erfahrung in der legalen Seniorenbetreuung zu Hause.

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