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24 Stunden Pflege – 100 % legal mit der Adrina-Pflege
Begriff der 24 Stunden Pflege
In den Medien wird im Zusammenhang mit der von uns vermittelten Tätigkeit oft von „24 Stunden Pflege“, „24h Seniorenbetreuung“, „24 Stunden Betreuung“, 24h-Betreuung“ gesprochen. Auch wir benutzen zur besseren Auffindbarkeit im Internet Begrifflichkeiten wie z. B. „24 Stunden Pflege“.
Auch für die sogenannte „24 Stunden Pflege“ ist das Arbeitszeitschutzgesetz gültig. Die von uns vermittelten Pflegekräfte aus Osteuropa dürfen und können auch keine 24 Stunden am Stück arbeiten. Je nach Betreuungsbedarf liegt die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bei maximal 40 Stunden in der Woche. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten müssen eingehalten werden.
Sozialversicherungspflichtig beschäftige Pflegekräfte
Die von uns vermittelten Pflegekräfte sind beim jeweiligen Partnerunternehmen im Herkunftsland sozialversicherungspflichtig angestellt. Das heißt die Betreuungskräfte zahlen Steuern und Sozialabgaben. Die Betreuungskräfte haben eine Krankenversicherung, mit der sie in Deutschland jederzeit ärztlich versorgt werden können. Als Kunde bekommen Sie im Dienstleistungsvertag die schriftliche Bestätigung, dass die Betreuungskraft im Herkunftsland sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Eine Scheinselbstständigkeit der Betreuungskraft ist somit ausgeschlossen.
Mindestlohn in der 24h Seniorenbetreuung
Auch Pflegekräften aus Osteuropa steht der gültige Mindestlohn zu. Im Dienstleistungsvertrag wird Ihnen vom jeweiligen Partnerunternehmen schriftlich bestätigt, dass alle in Deutschland und im Herkunftsland einschlägigen Gesetzte und Richtlinien eingehalten werden.
Adrina Pflege vom Zoll geprüft
Am 31.01.2018 hatten wir den Zoll zu Gast in unseren Geschäftsräumen. Es wurde vom Zoll eine Prüfung gemäß §§ 2 ff Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durchgeführt. Hierbei wurden u. a. die Dienstleistungsverträge der Partnerunternehmen mit den Kunden geprüft. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Schwarzarbeit kann zu empfindlichen Strafen führen. Die Prüfung ergab keinerlei Beanstandungen. Somit liegt garantiert keine Schwarzarbeit vor.