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– 24 Stunden Pflege –

In unserem BLOG möchten wir Ihnen kontinuierlich aktuelle Beiträge rund um das Thema 24 Stunden Pflege bieten.

Möchten Sie weiterführende Informationen zu einem speziellen Thema? Dann lassen Sie es uns wissen. Vielleicht finden Sie dann bald Ihr Thema in unserem BLOG.

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Begriff der 24 Stunden Pflege

In den Medien wird im Zusammenhang mit der von uns vermittelten Tätigkeit oft von „24 Stunden Pflege“, „24h Seniorenbetreuung“, „24 Stunden Betreuung“, 24h-Betreuung“ gesprochen. Auch wir benutzen zur besseren Auffindbarkeit im Internet Begrifflichkeiten wie z. B. „24 Stunden Pflege“.

Auch für die sogenannte „24 Stunden Pflege“ ist das Arbeitszeitschutzgesetz gültig. Die von uns vermittelten Pflegekräfte aus Osteuropa dürfen und können auch keine 24 Stunden am Stück arbeiten. Je nach Betreuungsbedarf liegt die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bei maximal 40 Stunden in der Woche. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten müssen eingehalten werden.

Sozialversicherungspflichtig beschäftige Pflegekräfte

Die von uns vermittelten Pflegekräfte sind beim jeweiligen Partnerunternehmen im Herkunftsland sozialversicherungspflichtig angestellt. Das heißt die Betreuungskräfte zahlen Steuern und Sozialabgaben. Die Betreuungskräfte haben eine Krankenversicherung, mit der sie in Deutschland jederzeit ärztlich versorgt werden können. Als Kunde bekommen Sie im Dienstleistungsvertag die schriftliche Bestätigung, dass die Betreuungskraft im Herkunftsland sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Eine Scheinselbstständigkeit der Betreuungskraft ist somit ausgeschlossen.

Mindestlohn in der 24h Seniorenbetreuung

Auch Pflegekräften aus Osteuropa steht der gültige Mindestlohn zu. Im Dienstleistungsvertrag wird Ihnen vom jeweiligen Partnerunternehmen schriftlich bestätigt, dass alle in Deutschland und im Herkunftsland einschlägigen Gesetzte und Richtlinien eingehalten werden.

Adrina Pflege vom Zoll geprüft

Am 31.01.2018 hatten wir den Zoll zu Gast in unseren Geschäftsräumen. Es wurde vom Zoll eine Prüfung gemäß §§ 2 ff Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durchgeführt. Hierbei wurden u. a. die Dienstleistungsverträge der Partnerunternehmen mit den Kunden geprüft. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Schwarzarbeit kann zu empfindlichen Strafen führen. Die Prüfung ergab keinerlei Beanstandungen. Somit liegt garantiert keine Schwarzarbeit vor.

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Prüfung Schwarzarbeit

24 Stunden Pflege – Aufgaben und Grenzen

Die Pflege zu Hause hat auch Ihre Grenzen. Nicht in jedem Fall ist eine Pflege zu Hause möglich.
Nachfolgend möchten wir Ihnen die Grenzen der Seniorenbetreuung darstellen.

Arbeitszeit in der 24 Stunden Pflege

Der Begriff 24 Stunden Pflege hat sich als Suchbegriff in den Medien und im Internet etabliert. Die Arbeitszeit in der 24 Stunden Pflege beträgt in der Regel 40 Stunden in der Woche. Die Betreuungskraft wohnt zwar bei Ihnen zu Hause, kann aber nicht rund um die Uhr arbeiten.

Nachtarbeit in der häuslichen Pflege

In manchen Fällen ist es notwendig, dass die zu betreuende Person in der Nacht Unterstützung braucht. Beispiele hierfür sind der nächtliche Gang zur Toilette, das Umlagern, oder nächtliche Unruhe. Diese Zeiten müssen durch entsprechende Freizeit am Tag ausgeglichen werden. Wenn die Arbeitseinsätze in der Nacht ein gewissen Maß überschreiten, ist die Pflege zu Hause nur mir zwei Betreuungskräften durchführbar. Niemand ist in der Lage Tag und Nacht zu arbeiten.

24 Stunden Betreuung und Gartenarbeit

Viele Betreuungskräfte machen zusammen mit der zu betreuenden Person gerne kleinere Gartenarbeiten. Sie gießen gemeinsam Blumen, oder richten ein kleines Beet für Kräuter ein. Die gesamte Gartenarbeit ist nicht Aufgabe der Betreuungskraft. Die Pflegekraft ist für die Betreuung und den Haushalt zuständig. Rasen mähen, Hecken und Bäume schneiden gehören nicht zu den Aufgaben der Betreuungskraft.

Grundreinigung des Hauses

Durch Krankheit und altersbedingte Einschränkungen bleibt schon mal was liegen. Im Keller oder Speicher sammelt sich über die Zeit oft sehr viel an. Die Betreuungskraft kann es nicht leisten, im Rahmen der Pflege zu Hause, das gesamte Haus wieder auf Vordermann zu bringen. Die tägliche Hausarbeit und Reinigung des Haushaltes sind Teil der 24 Stunden Pflege. Die Entrümpelung und Grundreinigung des gesamten Hauses dagegen nicht.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung darf von der Haushaltshilfe nicht übernommen werden. Medizinische Tätigkeiten, wie z. B. Spritzen geben oder Wundverbände wechseln dürfen nur vom Arzt oder Ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden. Insoweit medizinische Versorgung notwendig ist, muss die 24 Stunden Pflege um einen Ambulanten Pflegedienst ergänzt werden.

Pflegekräfte sind auch Menschen

Die Pflegekräfte reisen aus Osteuropa an, um sich um Ihre Angehörigen zu kümmern. Die Pflegekräfte möchten gerne nett und anständig behandelt werden. Die Pflegekräfte freuen sich auf über ein nettes Wort. Es ist richtig, dass die Kosten für eine 24 Stunden Pflege nicht gerade niedrig sind. Es ist uns aber wichtig, dass alle Pflegekräfte ordentlich angestellt und versichert sind. Wenn Sie die Pflegekräfte gut und menschlich behandeln, arbeiten diese auch gerne bei Ihnen und kommen gerne wieder.

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